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AGB von cologne-models.de



 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Cologne Models

§1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, cologne-models.de und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

Die Bewerbung ist für alle, die sich als Model anmelden möchten völlig kostenfrei. Im weiteren sind alle Services unserer Internetpräsenz für Modelle Kostenfrei!

Dies gilt auch für die Kunden (Agenturen, Fotografen, Visagiste etc.), Kunden mit Normalmitgliedschaft haben jedoch Funktionseinschränlungen. Um diese auszugleichen ist eine Premiummitgliedschaft notwendig deren Höhe 49 EURO im Jahr beträgt. Diese wird nicht erhoben um sich finanziell zu bereichern, sondern um die laufenden Kosten für den Service zu decken.

§2 Buchungsgrundlagen

§2.1 Über unsere Agentur
Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird. Die Agentur handelt im Namen vom Model und vertritt seine / ihre Interessen.

Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese richtet sich nach dem, mit dem Model, bereinbartem Honorar und beträgt für jeden vermittelten Auftrag bei 10%. Jegliche Haftung von Cologne Models aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Mit der Buchung eines Models aus der Modellkartei, nimmt der Kunde und das Model unsere AGB´s an. Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig. Beim buchen eines Models wird Ihre IP protokoliert, demnach bitten wir Spassbucher abstand zu nehmen! Sollte der Termin nicht stattfinden, weil sich der Bucher nachfolgend Auftraggeber nicht mehr meldet, bekommt er diesbezüglich einer Buchung in Rechnung gestellt. Diese entspricht immer 15% vom Budget des Buchers oder des Wert vom Shooting.

§2.2 Direktbuchung über unser Nachrichtensystem
Buchungen von Modellen sind auch über unser Nachrichtensystem möglich. Hierzu ist für Agenturen jedoch eine Premiummitgliedschaft notwendig. Diese wird ausschließlich dafür erhoben, um die Kosten für diesen Service zu decken.

§3 Buchungsmodalitäten
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten. Genauso ist der Kunde auf verlangen von Cologne Models daran gebunden seine Buchungsbestätigung per E-mail oder Fax an die Agentur zu senden.

§4 Arbeitszeit
Ein ganzer Arbeitstag beträgt 6-8 Std. ein halber 4 Stunden.Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit. Jede Überstunde wird mit einem 15 %-igen Aufschlag des Tageshonorars gerechnet, wobei aus Kulanz eine Überschreitung von 30 Minuten nicht berechnet wird.

§5 Reisekosten
Die Reise- und Übernachtungskosten trägt ausschließlich der Kunde. Sie sind seperat zu rechnen und werden nicht in die Provisionsabrechnung von Cologne Models einbezogen.

§6 Zahlungskonditionen
Falls ein Model 14 Tage bzw. 10 Arbeitstage vor dem Shooting gebucht wird ist ein Betrag von 50% der gesamten Kosten (Gage und Provision) sofort fällig und auf das Konto von Rhein-Main Model anzuweisen. Ist der Termin des Shootings unmittelbar vor dem Shooting bestätigt worden oder bzw. liegen nur 5 Arbeitstage dazwischen, so ist die Gage und die Provision für das Shooting sofort beim einntreffen am Produktionsort zu leisten.

§7 Reklamation
Reklamationen seitens des Kunden sind Cologne Models sofort anzuzeigen, mit Bildmaterial und schriftlich. Das Model wird sofort des Drehortes verwiesen und Cologne Models versucht einen Modelersatz zu beschaffen.Werden mit dem Model jedoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche berechtigte Reklamation.

Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.

§8 Versicherungen und Steuern Das Model verpflichtet sich alle
notwendigen Versicherungen für sich selbst abzuschließen und dafür die Kosten zu übernehmen. Sofern keine anders lautende Bestimmung besteht, arbeitet das Fotomodell als Selbständiger mit Gewerbeschein und versteuert seine Honorare selbst. Cologne Models versteuert nur die eigenen Provisionen.

§9 Haftung
Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis ihrer Leistungen und der Leistungen der vermittelten Personen übernimmt Cologne Models nicht. Die Agentur Cologne Models übernimmt grundsätzlich keinerlei Schadensersatz bei Verletzungen und Unfällen von Models, Kunden und Dritten. Eben sowenig haftet die Cologne Models bei Beschädigung oder Verlust von Dingen o.g. Personen.

§10 Modelvoting
Das Modelvoting auf cologne-models.de dient als Qualifikation zur Teilnahme an einem Bundesligakalender. Für eine Teilnahme benötigt Cologne Models eine seperate, formlose Einverständniserklärung und ein Foto zur Teilnahme am Voting, dies kann aber jederzeit gewechselt werden. Qualifiziert sind die 18 besten Models die mindestens 100 Stimmen auf Ihr Foto verbuchen konnten. Zudem müssen im Endergebnis mindestens 60% zu Buche stehen. Wird diese Ergebis nicht von allen Modellen erreicht tritt eine Komission zusammen, die die restlichen Teilnehmerinnen an dem Kalender bestimmt. Diese Kommision wird aus Mitarbeitern von Cologne Models, Premiummitgliedern und Sponsoren bestehen und ausschliesslich nach deren eigener Meinung und wirtschaftlichen Gesichtspunkten entscheiden. Die Modelle vertreten den Verein, der in der Saisonabschlusstabelle den jeweiligen gleichen Rang erzielt haben. Die Ränge 16-18 werden durch die Aufsteiger der 2. Bundesliga aufgefüllt. Die Gewinne durch den Kalender werden durch die Teilnehmerinnen geteilt! Ansprüche entstehen erst durch den Verkauf des Kalenders. Ansonsten kommt Cologne Models für keinerlei Kosten auf!

Cologne Models hat die technischen Möglichkeiten die IP-Adressen der abgegebenen Stimmen zurück zu vefolgen. Die Daten der Stimmabgabe werden erfasst und ggf. mit den bei der Anmeldung und im laufenden Betrieb anfallenden Daten, insbesondere der IP-Adressen, abgeglichen.

Cologne Models behält sich vor Teilnehmer am Bundesligakalender zu disqualifizieren, wenn anhand der IP-Adresse nachgewiesen wird das überdurchschnittlich viele Stimmen von einer IP-Adresse kommulieren oder in der Öffentlichkeit offensichtlich zur Stimmabgabe für eine Person aufgerufen wird. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch für das erscheinen auf dem Kalender.

§11 Abwerbung von Mitgliedern
Cologne Models ist ein Portal, dass die Anbahnung einer Geschäftsbeziehung zwischen Modellen und Kunden fördern soll und dient nicht als Pool für andere Agenturen die auf der Suche nach neuen Modellen sind. Aus diesem Grund ist es Modellen und Kunden untersagt im gesamten System von Cologne Models Werbung für andere Agenturen zu machen. Dies betrifft das Forum, die Bildbewertung, das Nachrichtensystem, den Live Messenger und sämtliche Gästebücher. Eine Zuwiderhandlung wird mit einer Konventionalstrafe von 5.000 EURO geahndet.

§12 Haftungsausschluß
Cologne Models stellt hier lediglich ein Portal zur Verfügung, dass auf Cologne Models angemeldeten Modellen und Kunden die Möglichkeit bietet, in eine Geschäftsbeziehung zu treten. Cologne Model weisst ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei keineswegs um eine Arbeitnehmerüberlassung jeglicher Art handelt.

Cologne Models übernimmt keinerlei Gewähr für die, auf diesem Portal veröffentlichten Fotos und Videos. Dies bezieht sich insbesondere auf die Echtheit der nicht vertfizierten Personen, und der auf den Fotos und Videos dargestellten Personen.

§13 Schlußbestimmungen
Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Model und Kunde, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

Köln, der 13.09.2006
 
 
 
 


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